Der EDÖB erachtet die von der KSS vorgeschlagene Frist für die Löschung der Kundendaten (18 – 24 Monate) als in zeitlicher Hinsicht verhältnismässig. Jedoch sieht der EDÖB keine Erforderlichkeit dafür, dass die Transaktionsdaten von aktiven Abonnementen bei den Kundendaten gespeichert werden und später noch bis zu 6 Monate nach Ablauf des Abonnements in nicht anonymisierter Form aufbewahrt werden. Die Transaktionsdaten widerspiegeln ein Bewegungsprofil (getätigte Ein- und Austritte) des Badegastes und fallen mit dem neuen biometrischen Zugangskontrollsystem an.