Sobald das Abonnement abgelaufen ist, beginnt die vordefinierte Zeit bis zur Anonymisierung zu laufen. Die KSS erachtet es als sinnvoll, die Transaktionsdaten nach 3 – 6 Monaten zu anonymisieren, damit der Gast noch die Möglichkeit besitzt auf eigenen Wunsch zu erfahren, wie häufig bzw. wann er sein Abonnement benutzt hat. Zudem benötigt die KSS gemäss eigener Auskunft die Transaktionsdaten zur Erstellung von Eintritts- und Besucherstatistiken. Der EDÖB erachtet die von der KSS vorgeschlagene Frist für die Löschung der Kundendaten (18 – 24 Monate) als in zeitlicher Hinsicht verhältnismässig.