5.5.4 Beurteilung der zeitlichen Verhältnismässigkeit aus Sicht des EDÖB Der EDÖB hat bereits bei der Besichtigung der Anlagen vor Ort darauf aufmerksam gemacht, dass eine dauerhafte Aufbewahrung dieser Daten gegen den Grundsatz der zeitlichen Verhältnismässigkeit verstösst. Problematisch erscheint insbesondere die dauerhafte zentrale Speicherung der Templates sowie der Transaktionsdaten. Die KSS sowie der Systemlieferant wurden daher aufgefordert, Löschfristen für diese Daten zu überprüfen und dem EDÖB diese möglichen Fristen baldmöglichst mitzuteilen.