5.5.3 Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht – Ausgangslage Das Erfordernis der Verhältnismässigkeit begrenzt die Datenbearbeitung auch in zeitlicher Hinsicht. Sofern personenbezogene Daten für den verfolgten Zweck nicht mehr gebraucht werden, sind sie zu vernichten resp. zu löschen. Dabei ist eine frühestmögliche Löschung vorzusehen. Die Personalien und die Templates werden derzeit nicht gelöscht. Als Begründung macht die KSS geltend, dass es Kunden gäbe, die erst in einem Folgejahr wieder eine Dauerkarte lösen und man in diesem Fall die Personalien (inkl. Template) nicht neu aufnehmen müsse.