Dies bedingt, dass von der KSS in Zukunft auf die zentrale Speicherung der biometrischen Daten in Form von Templates der Fingerabdrücke verzichtet wird und die biometrischen Daten – auch diejenigen, welche bereits zentral erfasst wurden – auf einer Smart Card, welche sich in der Nutzersphäre der betroffenen Person befindet, abgelegt werden. Eine zentrale Speicherung der biometrischen Daten ist unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Datensparsamkeit und des Grundsatzes der möglichst schonenden Bearbeitung von Personendaten, im vorliegenden Fall der Eintrittskontrolle in die Freizeitanlage der KSS Schaffhausen, unverhältnismässig.