Aus diesem Grund sollten die biometrischen Daten – gerade wenn es um so heikle Bereiche wie Fingerabdrücke geht – im Einflussbereich der betroffenen Person, d.h. des Nutzers, gespeichert werden und dort verbleiben. Insbesondere beim Einsatz von Biometrie zur Eintrittskontrolle in einer Freizeitanlage ist aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes auf eine zentrale Speicherung zu verzichten.