5.5.1 Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht – Ausgangslage Eine Datenbearbeitung ist dann verhältnismässig, wenn sie sich inhaltlich auf das absolut Notwendige beschränkt, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die inhaltliche Verhältnismässigkeit fordert einen möglichst schonenden Umgang mit Personendaten. Dies bedingt auch, dass keine für den verfolgten