Da die biometrischen Daten nicht ohne Zutun der Betroffenen erhoben werden, erfolgt die Datenbearbeitung für diese auch klar erkennbar (Abrollen des Fingers auf dem Sensor). Für eine möglichst transparente Datenbearbeitung sollte neben den mündlichen Auskünften des Kassenpersonals den Kunden auch automatisch ein Flyer mitgegeben werden, auf dem umschrieben ist, was mit ihren Personendaten geschieht. Es kann in diesem Punkt auf das unter Ziff. 5.3.2 gesagte verwiesen werden. Hier besteht aus Sicht des EDÖB eine ungenügende Aufklärung der Badegäste.