Das Enrolment erfolgt unter Mitwirkung des Kunden. Dieser muss also aktiv tätig werden, damit seine biometrischen Daten erfasst werden können (Abrollen des Zeigefingers auf dem Sensor an der Kassentheke). Ohne sein Zutun können keine biometrischen Daten erhoben werden. Die Info-Flyer des Systemlieferanten lagen beim Augenschein nicht auf. Somit ist davon auszugehen, dass die Kunden sich erst nach dem Flyer erkundigen müssen bzw. die Informationen auf dem Flyer nicht erhalten. 5.4.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB Da die biometrischen Daten nicht ohne Zutun der Betroffenen erhoben werden, erfolgt die Datenbearbeitung für diese auch klar erkennbar (Abrollen des Fingers auf dem Sensor).