Eine Dauerkarte können sie nicht erwerben. Für den Einsatz von Fingerabdrücken in einem Bereich wie dem vorliegenden, an dem keine Sicherheitsaspekte sondern die Missbrauchsverhinderung im Vordergrund stehen, besteht aus Sicht des EDÖB keine Rechtfertigung dafür, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in der vorliegenden Art und Weise eingeschränkt wird.