Es ist daher zu fordern, dass sich der Flyer konkreter zu den Bearbeitungsmodalitäten äussert. Er hat die Hauptpunkte der Datenbearbeitung zu enthalten, wie z.B. wo und für wie lange die Daten gespeichert werden, insbesondere was mit den Templates und Transaktionsdaten geschieht, wer Zugriff auf die Daten hat und an wen sie – wenn überhaupt – weiter gegeben werden etc. Anders als es derzeit der Fall ist, muss der Flyer von der KSS – und nicht vom Systemlieferanten – unterschrieben werden und eine Versionenkontrolle auf dem Blatt festgehalten sein. Des Weiteren ist zu bemängeln, dass an der Sachverhaltsabklärung vor Ort keine Flyer an der Kassentheke erhältlich waren.