Mit der Einführung seien nur einige zusätzliche Informationen zur zuverlässigen Verifizierung einer Person dazu gekommen. Der Flyer äussert sich nur grob über die Bearbeitungsmodalitäten der erhobenen Daten. Zudem erklärt der Flyer primär, warum der Einsatz von Biometrie aus Sicht des Systemlieferanten unproblematisch ist. Aus Sicht des EDÖB müssen für die Einwilligung – gerade in so einem sensiblen Bereich wie bei der Bearbeitung von Fingerabdrücken – strengere Anforderungen an die Aufklärung der betroffenen Personen gestellt werden. Es ist daher zu fordern, dass sich der Flyer konkreter zu den Bearbeitungsmodalitäten äussert.