Ferner wird darauf hingewiesen, dass heute gängige Personendatenbanken (z.B. bei Behörden, Kundenbindungsprogrammen oder Kreditkarten) aus Sicht des Datenschutzes eine weit grössere Gefahr darstellen als die Information eines Fingerabdrucks. Zuletzt wird noch darauf hingewiesen, dass die Diskussion um den biometrischen Pass im Zusammenhang mit der Erfassung des Fingerabdrucks bei der KSS irrelevant sei und dass das Datenschutzproblem nicht mit der Einführung biometrischer Merkmale begonnene habe. Mit der Einführung seien nur einige zusätzliche Informationen zur zuverlässigen Verifizierung einer Person dazu gekommen.