5.3.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB Die Badegäste werden beim Umtausch oder beim Erwerb einer Dauerkarte vom Kassenpersonal über die Erhebung der biometrischen Daten und über die weitere Datenbearbeitung mündlich aufgeklärt. Der Systemlieferant hat zusätzlich einen Info-Flyer ausgearbeitet. Dieser Flyer trägt die Überschrift „Ist der Datenschutz bei der biometrischen Fingerabdruck Erkennung und Identifikation gewährleistet?“ und liegt dem EDÖB vor. Der Flyer erklärt, dass keine Rohdaten gespeichert werden, sondern extrahierte Merkmale (Minutien) eines Fingerabdrucks in Form eines „codierten“ Templates in der Datenbank gespeichert werden.