5.3 Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung/Einwilligung der Betroffenen 5.3.1 Ausgangslage Biometrische Daten sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, für deren Bearbeitung ein Rechtfertigungsgrund (Art. 12 und 13 DSG) benötigt wird. Als Rechtfertigung der Datenbearbeitung kommt im vorliegenden Fall die Einwilligung der Betroffenen in Frage.