Verlorengegangenen oder gestohlene Karten konnten nicht gesperrt werden. Auch konnten sich Kunden mit einer Dauerkarte Eintritt verschaffen, die nicht Ihnen, sondern z.B. ihrem Partner oder einem minderjährigen Kind gehörte. Die neuen Dauerkarten können von einer unberechtigten Person nicht verwendet werden, da der Eintritt mit dieser Karte aufgrund der Nichtübereinstimmung des Fingerabdrucks nicht gewährt wird. Gemäss Angaben der KSS hat sich der Umsatz von Januar 2005 bis November 2005 um gute 8% gesteigert, was mit der fehlenden Missbrauchsmöglichkeit in Zusammenhang steht.