Praktikabilitätserwägungen oder allgemeine Kundenfreundlichkeit stellten grundsätzlich keine ausreichende Rechtfertigung für die Bearbeitung biometrischer Daten dar. Gemäss Auskunft der KSS geht es beim Erfassen der biometrischen Daten ausschliesslich darum, den Missbrauch von Dauerkarten (Saisonabonnemente und Jahreskarten) automatisiert zu verhindern. Durch den Einsatz der automatisierten Fingerabdruckerkennung könne auf das aufwendige System mit Gesichtsbildern (Fotos) verzichtet werden. Der Vorteil für die KSS läge darin, dass keine manuelle Prüfung der Identität beim Badebesuch (z.B. visuelle Kontrolle eines auf der Karte angebrachten Fotos) vorgenommen werden müsse.