Die Erhebung von Rohdaten oder Templates ist somit geeignet, ein Bewegungsprofil der betroffenen Person zu erstellen. Gestützt auf diese Tatsache besteht bei der Erhebung biometrischer Daten für die betroffene Person ein hohes Gefährdungspotenzial für ihre Persönlichkeitsrechte. Ferner ist festzuhalten, dass auch der Europarat und die Art. 29 Datenschutzgruppe der EU aus gleichen Gründen die hohe Sensibilität biometrischer Daten anerkennen.