4.4 Aufklärung der Kunden Die Kunden wurden Anfang des Jahres 2005 persönlich beim Erwerb neuer resp. beim Umtausch bestehender Dauerkarten über das neue biometrische System informiert. Weiter wurde an der Kassentheke ein Info-Flyer aufgelegt. Bei der Sachverhaltsabklärung vor Ort waren hingegen keine Flyer an der Kassentheke aufgelegt oder direkt griffbereit. Der Flyer enthält die Überschrift „Ist der Datenschutz bei der biometrischen Fingerprint Erkennung und Identifikation gewährleistet?“. Im Flyer werden die Funktionsabläufe des neuen Systems in groben Zügen erklärt und die Gewährleistung des Datenschutzes hervorgehoben.