{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411---Biometris_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/6mZ-HX5oAlq5/20060411%20-%20Biometrische%20Kontrollen%20bei%20Sport%20und%20Freizeitanlagen.pdf", "Checksum": "6c916b533506b5666fc2e1dd5e24fad3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060411 - Biometrische Kontrollen bei Sport und Freizeitanlagen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 11. 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Die KSS wird\ngebeten, vorliegenden Kontrollbericht sowie die darin enthaltenen Feststellungen und Vorschläge zur\nKenntnis zu nehmen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen darüber zu informieren, ob von Seiten\nder KSS irgendwelche Bemerkungen dazu vorliegen und ob, und wenn ja, mit welchen Massnahmen\nund innerhalb welcher Frist die Vorschläge des EDÖB umgesetzt werden.\nDarüber hinaus enthält der vorliegende Kontrollbericht Empfehlungen im Sinne des Art. 29 Abs. 3\nDSG, welche sich an die KSS Sport- und Freizeitanlagen, Breitenaustrasse 117, Postfach 27, 8204\nSchaffhausen, richten. Die KSS teilt dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen mit, ob sie diese Empfehlungen akzeptiert oder nicht. Falls die Empfehlungen abgelehnt oder nicht befolgt werden, kann der E-\nDÖB die Angelegenheit der Eidgenössischen Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen (Art.\n29 Abs. 4 DSG).\n\nBern, den 11. April 2006\n\nEIDGENÖSSISCHER\nDATENSCHUTZ- UND ÖFFENT-\nLICHKEITSBEAUFTRAGTER\nDer Beauftragte:\n\nHanspeter Thür\n\n26/34\nAnhang vom 6. November 2006 zum Schlussbericht\n1. Vorbemerkung\nDer vorliegende Anhang widerspiegelt die Stellungnahmen von Seiten KSS auf den Schlussbericht\nvom 11. April 2006 des EDÖB. Die Stellungnahmen zu den fünf Empfehlungen wurden dem EDÖB\nnach zweimalig gewährter Fristverlängerung am 10. August 2006 eingereicht. Die vom EDÖB verlangte Nachlieferung der Stellungnahmen zu den vier Verbesserungsvorschlägen sowie die Angaben über\nvertrauliche Inhalte des Berichtes erfolgten am 19. Oktober 2006.\n\nNach eingehender Prüfung der Stellungnahmen hat der EDÖB die Antworten und Vorschläge der KSS\nausgewertet. Die Reaktionen des EDÖB auf die Auswertungen sind ebenfalls in vorliegendem Anhang\nwiedergegeben. Der Anhang bildet integralen Bestandteil des Schlussberichtes.\n\nDer EDÖB hat am 6. November 2006 die Datenschutzkontrolle gemäss Art. 29 DSG betreffend der\nErhebung biometrischer Daten beim Erwerb einer Dauerkarte in den Sport- und Freizeitanlagen KSS\nSchaffhausen für abgeschlossen erklärt.\n\n2. Auswertung der Stellungnahmen der KSS\n\n2.1 Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung/Einwilligung der Betroffenen\n\nVerbesserungsvorschlag Nr. 1:\n\nAus Sicht des EDÖB muss der Informationsgehalt des Flyers hinsichtlich der Bearbeitungsmodalitäten der biometrischen Daten\nstark verbessert werden. Aufgeführt werden müssen die Hauptpunkte der Datenbearbeitung, wie z.B. wo und für wie lange die\nDaten gespeichert werden, insbesondere was mit den Templates\nund Transaktionsdaten geschieht, wer Zugriff auf die Daten hat\nund an wen sie – wenn überhaupt – weiter gegeben werden etc.\n\nDes Weiteren ist der EDÖB der Ansicht, dass der Flyer von der\nKSS – und nicht vom Systemlieferanten – unterschrieben und eine Versionenkontrolle auf dem Blatt festgehalten werden sollte.\n\nFerner ist der Flyer jedem Kunden vor dem Enrolment automatisch vom Kassenpersonal und ohne Nachfragen des Kunden\nauszuhändigen. Dem Badegast ist genügend Zeit zur Verfügung\nzu stellen, den Flyer vor dem Enrolment durchzulesen. Weitere\nFlyer sind griffbereit an der Kassentheke aufzulegen.\n\nStellungnahme KSS:\nDer Systemlieferant und der Betreiber werden den vorhandenen Flyer vollständig überarbeiten, wobei die vom EDÖB erwähnten Punkte berücksichtigt werden. Die KSS bietet an,\nden Flyer zur Durchsicht (und allenfalls zur Ergänzung) dem EDÖB zukommen zu lassen.\n\n27/34\nWeiter wird ein Ablauf und Organisationsdiagramm für das Kassenpersonal erstellt, aus\ndem hervorgeht, wie bei der Herausgabe eines Abonnements (mit biometrischen Daten)\nvorzugehen ist.\n\nReaktion EDÖB\nDer Vorschlag wird umgesetzt. Der EDÖB erhält eine Version des neuen Flyers. Es sind\nkeine weiteren Schritte nötig.\n\nEmpfehlung Nr. 1:\n\nDer EDÖB erlässt die Empfehlung, dass für Personen, die nicht\nbereit sind, ihre biometrischen Daten für die Ausstellung einer\nDauerkarte einlesen zu lassen, die Möglichkeit besteht, auf eine\nandere Form von Dauerkarte ohne Fingerabdruck-Verifizierung\nzurückgreifen zu können. Diesen Personen ist in Zukunft, jedoch\nspätestens ab 1. Mai 2007 eine kostengleiche Alternative anzubieten.\n\n"}