{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411---Biometris_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/6mZ-HX5oAlq5/20060411%20-%20Biometrische%20Kontrollen%20bei%20Sport%20und%20Freizeitanlagen.pdf", "Checksum": "6c916b533506b5666fc2e1dd5e24fad3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060411 - Biometrische Kontrollen bei Sport und Freizeitanlagen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 11. 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Die Fernwartung des Systemlieferanten erfolgt via Modemanschluss. Es existiert\nkeine getrennte PROD-/TEST-Umgebung. Dadurch ist für den Systemlieferanten jede Art von SQL-\nAbfrage auf produktive Daten möglich.\n\nVerbesserungsvorschlag Nr. 4:\n\nDer EDÖB regt an, dass bezüglich der (Fern-\n)Wartungsmöglichkeit eine getrennte PROD-/TEST-Umgebung\nkreiert wird, damit das Wartungspersonal nur auf die Testdaten\nzugreifen kann.\n\n6.9 Auskunftsrecht\nEin Badegast hat jederzeit die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben aktualisieren zu lassen. Zudem kann auf Wunsch ein Ausdruck aller getätigten Eintritte in das Hallenbad erstellt werden. Das\nAuskunftsrecht der Kunden wird gewährleistet. Der EDÖB hat dazu keine Bemerkungen.\n\n24/34\n7. Schlussfolgerungen\n7.1 Bezüglich der Kontrolle der Erhebung biometrischer Daten\nZum Zweck der Eindämmung von Missbräuchen bei der Benutzung persönlicher, nicht übertragbarer\nDauerkarten hat die KSS im Januar 2005 ein neues Zugangskontrollsystem, bei dem neben den Personalien der Kunden auch biometrische Daten in Form von Vorlagen (= Templates) der Fingerabdrücke erhoben und gespeichert werden, eingeführt. Langfristig ist ein Ausbau des Systems für weitere\nSport- und Freizeitangebote (wie Freibad im Sommer oder Eisbahn im Winter) geplant. Die durchgeführte Datenschutzkontrolle konnte dem EDÖB einen vertieften Einblick in das neue Zugangskontrollsystem liefern. Die vom Systemlieferanten und der KSS zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente haben es dem EDÖB erlaubt, die damit verbundene Datenbearbeitung auf die Einhaltung der\nDatenschutzbestimmungen zu überprüfen.\nDer EDÖB gelangt zu einer kritischen Gesamtbeurteilung des biometrischen Zugangskontrollsystems. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die seit der Einführung des neuen biometrischen\nErfassungssystems erfolgte Bearbeitung von Personendaten durch die KSS nicht in allen Aspekten\ndatenschutzkonform verläuft. Wo Änderungen vorgenommen werden müssen oder wo Verbesserungsbedarf besteht, hat dies der EDÖB mit Begründung erläutert.\n\n7.2 Verfahren und weiteres Vorgehen\nIm Januar 2005 hat die KSS zum Zweck der Missbrauchseindämmung bei der Benutzung persönlicher, nicht übertragbarer Dauerkarten ein neues Zugangskontrollsystem mit biometrischen Daten\n(Templates des Fingerabdrucks) eingesetzt. Im Sommer 2005 wurde nach einer halbjährigen Pilotphase das neue System definitiv eingeführt und wird voraussichtlich für weitere Sport- und Freizeitangebote der KSS zur Anwendung gelangen. Die Einführung des neuen Zugangskontrollsystems mit der\nAufforderung, zum Erwerb oder Erneuerung einer Dauerkarte den Fingerabdruck in einen Scanner\neinlesen und in Form eines Templates zentral in einer Datenbank speichern zu lassen, wurde nicht\nvon allen Badegästen akzeptiert.\nIn Anbetracht der Sensibilität der bearbeiteten Personendaten und der Reaktionen aus der Bevölkerung erwies sich die Überprüfung des neuen Systems der KSS auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen als sehr bedeutungsvoll. Die vom EDÖB gemachten Feststellungen, erlassenen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge sind richtungweisend für weitere Privatanwender biometrischer\nSysteme im Bereich von Freizeit- oder ähnlichen Anlagen.\nAus besagten Gründen besteht ein grundsätzliches Interesse daran, die Öffentlichkeit für diese Art der\nDatenerhebung zu sensibilisieren und sie insbesondere über die erfolgte Datenschutzkontrolle bei der\nKSS und die diesbezüglichen Ergebnisse zu informieren. Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG wird der\nEDÖB daher den vorliegenden Kontrollbericht betreffend die Erhebung biometrischer Daten beim\nErwerb einer Dauerkarte in den Sport- und Freizeitanlagen KSS Schaffhausen in einer angepassten\nVersion der Öffentlichkeit zugänglich machen und ihn auf seiner Website (www.edoeb.admin.ch)\npublizieren. Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass aus Sicht der KSS\n(nach erfolgter Absprache mit dem Systemlieferanten) keine vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Die KSS wird daher aufgefordert, den Kontrollbericht auf solche vertraulichen Inhalte hin zu ü-\nberprüfen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten.\n\n"}