{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411---Biometris_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/6mZ-HX5oAlq5/20060411%20-%20Biometrische%20Kontrollen%20bei%20Sport%20und%20Freizeitanlagen.pdf", "Checksum": "6c916b533506b5666fc2e1dd5e24fad3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060411 - Biometrische Kontrollen bei Sport und Freizeitanlagen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 11. 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Daher bedarf die Bearbeitung einer besonderen Rechtfertigung.\nPraktikabilitätserwägungen oder allgemeine Kundenfreundlichkeit stellten grundsätzlich keine ausreichende Rechtfertigung für die Bearbeitung biometrischer Daten dar.\nGemäss Auskunft der KSS geht es bei der Erfassung der biometrischen Daten ausschliesslich um die\nautomatisierte Missbrauchsbekämpfung von Dauerkarten (Saisonabonnemente und Jahreskarten).\nDer Vorteil für die KSS läge darin, dass keine manuelle Prüfung der Identität beim Badebesuch (z.B.\nvisuelle Kontrolle eines auf der Karte angebrachten Fotos) vorgenommen werden müsse. Das neue\nbiometrische Zugangskontrollsystem ersetzt das veraltete Kartensystem, bei dem es zu zahlreichen\nMissbräuchen gekommen war. Gemäss Angaben der KSS hat sich seit Einführung des neuen Systems der Umsatz von Januar 2005 bis November 2005 um gute 8% gesteigert, was mit der fehlenden\nMissbrauchsmöglichkeit in Zusammenhang steht. Ein weiterer Vorteil besteht für die KSS darin, dass\nmit dem neuen System nun auch statistische Auswertungen möglich sind, die früher nicht durchgeführt werden konnten. So verlangte z.B. die Geschäftsprüfungskommission Schaffhausen zur Kontrolle der Subventionsvergaben von der KSS eine detaillierte Auflistung der Badegäste, unterteilt nach\ngeographischer Herkunft. Diese Auflistung kann nun von der KSS erstellt werden.\nDas neue biometrische Zugangskontrollsystem der KSS verfolgt nachvollziehbare Zwecke. Dennoch\nmöchte der EDÖB seine ernsthaften Bedenken bezüglich der Frage äussern, ob es nicht andere Alternativen zur Missbrauchsvermeidung geben würde, welche weniger stark in die Persönlichkeitsrech-\n\n17/34\nte der Betroffenen eingreifen würden (vgl. dazu auch das Ergebnis der Verhältnismässigkeitsprüfung unter Ziff. 6.5.1 sowie die Empfehlung Nr. 1).\n\n6.3 Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung/Einwilligung der Betroffenen\nDie Bearbeitung biometrischer Daten bedarf eines Rechtfertigungsgrundes (Art. 12 und 13 DSG). Als\nRechtfertigung kommt im vorliegenden Fall die Einwilligung der Betroffenen in Frage. Grundsätzlich\nwurde die Einwilligung der Betroffenen persönlich beim Erwerb einer neuen bzw. beim Umtausch einer bestehenden Dauerkarte eingeholt. Zusätzlich hat der Systemlieferant einen Flyer erarbeitet, der\nInformationen zur Erfassung der biometrischen Daten bei der KSS sowie zum Einsatz von Biometrie\nim Allgemeinen enthält. Aus Sicht des EDÖB fehlen auf diesem Flyer jedoch wichtige Informationen,\nwie insbesondere die Bearbeitungsmodalitäten der biometrischen Daten.\n\nVerbesserungsvorschlag Nr. 1:\n\nAus Sicht des EDÖB muss der Informationsgehalt des Flyers hinsichtlich der Bearbeitungsmodalitäten der biometrischen Daten\nstark verbessert werden. Aufgeführt werden müssen die Hauptpunkte der Datenbearbeitung, wie z.B. wo und für wie lange die\nDaten gespeichert werden, insbesondere was mit den Templates\nund Transaktionsdaten geschieht, wer Zugriff auf die Daten hat\nund an wen sie – wenn überhaupt – weiter gegeben werden etc.\n\nDes Weiteren ist der EDÖB der Ansicht, dass der Flyer von der\nKSS – und nicht vom Systemlieferanten – unterschrieben und eine Versionenkontrolle auf dem Blatt festgehalten werden sollte.\n\nFerner ist der Flyer jedem Kunden vor dem Enrolment automatisch vom Kassenpersonal und ohne Nachfragen des Kunden\nauszuhändigen. Dem Badegast ist genügend Zeit zur Verfügung\nzu stellen, den Flyer vor dem Enrolment durchzulesen. Weitere\nFlyer sind griffbereit an der Kassentheke aufzulegen.\n\nKunden, die ihre biometrischen Daten nicht einlesen lassen wollen, können keine Dauerkarten mehr\nerwerben. Sie müssen entweder herkömmliche Einzeleintritte oder 10-er Abonnemente kaufen, was\nunter Umständen teurer ist. Aus Gleichheitsgründen bietet die KSS für solche Kunden keine gleichwertige Alternative für die neuen, mit biometrischen Daten verknüpften Dauerkarten an. Bei Personen,\nderen biometrische Daten aus technischen Gründen gar nicht oder nur schlecht eingelesen werden\nkönnen, erlaubt die Systemlösung auch Dauerkarten ohne Templates oder Karten mit mehreren\nTemplates auszustellen. Für den Einsatz von Fingerabdrücken in einem Bereich wie dem vorliegenden, an dem keine Sicherheitsaspekte sondern die Missbrauchsverhinderung im Vordergrund stehen,\nbesteht aus Sicht des EDÖB keine Rechtfertigung dafür, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen in der vorliegenden Art und Weise eingeschränkt wird. Wer nicht bereit\nist, seine Fingerabdrücke für die Dauerkarte einlesen zu lassen, sollte daher – gleich wie bei Personen, deren Daten aus individuellen oder technischen Gründen nicht eingelesen werden können – die\nMöglichkeit haben, auf eine andere Form von Dauerkarte ohne Fingerabdruck-Verifizierung zurückgreifen zu können.\n\n18/34\nEmpfehlung Nr. 1:\n\n"}