{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411---Biometris_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/6mZ-HX5oAlq5/20060411%20-%20Biometrische%20Kontrollen%20bei%20Sport%20und%20Freizeitanlagen.pdf", "Checksum": "6c916b533506b5666fc2e1dd5e24fad3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060411 - Biometrische Kontrollen bei Sport und Freizeitanlagen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 11. 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Daher bedarf die Bearbeitung einer besonderen Rechtfertigung.\nPraktikabilitätserwägungen oder allgemeine Kundenfreundlichkeit stellten grundsätzlich keine ausreichende Rechtfertigung für die Bearbeitung biometrischer Daten dar.\nGemäss Auskunft der KSS geht es beim Erfassen der biometrischen Daten ausschliesslich darum,\nden Missbrauch von Dauerkarten (Saisonabonnemente und Jahreskarten) automatisiert zu verhindern. Durch den Einsatz der automatisierten Fingerabdruckerkennung könne auf das aufwendige System mit Gesichtsbildern (Fotos) verzichtet werden. Der Vorteil für die KSS läge darin, dass keine manuelle Prüfung der Identität beim Badebesuch (z.B. visuelle Kontrolle eines auf der Karte angebrachten Fotos) vorgenommen werden müsse. Der Badegast identifiziere sich selbst durch das Einlesen\ndes Fingerabdrucks.\nAn der Sachverhaltsabklärung vor Ort wurde dem EDÖB auch mündlich mitgeteilt, dass das alte Kartensystem nicht mehr zeitgemäss war. Die Missbrauchsrate war sehr hoch, da mit dem alten Kassensystem kein Überblick bestand, wie viele Dauerkarten im Umlauf waren. Verlorengegangenen oder\ngestohlene Karten konnten nicht gesperrt werden. Auch konnten sich Kunden mit einer Dauerkarte\nEintritt verschaffen, die nicht Ihnen, sondern z.B. ihrem Partner oder einem minderjährigen Kind gehörte. Die neuen Dauerkarten können von einer unberechtigten Person nicht verwendet werden, da\nder Eintritt mit dieser Karte aufgrund der Nichtübereinstimmung des Fingerabdrucks nicht gewährt\nwird. Gemäss Angaben der KSS hat sich der Umsatz von Januar 2005 bis November 2005 um gute\n8% gesteigert, was mit der fehlenden Missbrauchsmöglichkeit in Zusammenhang steht.\nAls weiterer Grund für die Einführung des neuen Kassensystems macht die KSS die bis anhin fehlende Möglichkeit der statistischen Auswertung geltend. Mit dem neuen Erfassungssystem lässt sich\ngenau eruieren, aus welchen Regionen die Kundschaft herstammt. Die Geschäftsprüfungskommission\nSchaffhausen hatte (wegen den Subventionen des Kantons Schaffhausen und dem grenznahen deutschen Kundenstamm) von der KSS eine detaillierte Auflisten der Badegäste nach geographischer\nHerkunft verlangt. Eine solche Auflistung kann nun erstellt werden.\nEin weiterer Vorteil besteht aus Sicht der KSS darin, dass es auf den Abonnements-Karten keinen\nGeldwert mehr hat (die alten Karten konnten mit Geldguthaben aufgeladen werden).\n\n5.2.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB\nDas neue Erfassungssystem und die damit verbundene Erhebung biometrischer Daten verfolgt nachvollziehbare Zwecke. Für den EDÖB stellt sich jedoch ernsthaft die Frage, ob es nicht andere Alternativen zur Missbrauchsvermeidung gäbe, welche weniger stark in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen würden (vgl. dazu auch die grundsätzlichen Bemerkungen zur Verhältnismässigkeit\nunter Ziff. 5.5)\n\n5.3 Rechtmässigkeit der Datenbeschaffung/Einwilligung der Betroffenen\n5.3.1 Ausgangslage\nBiometrische Daten sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, für deren Bearbeitung\nein Rechtfertigungsgrund (Art. 12 und 13 DSG) benötigt wird. Als Rechtfertigung der Datenbearbeitung kommt im vorliegenden Fall die Einwilligung der Betroffenen in Frage.\n\n8/34\nGemäss Auskunft der KSS wurden die Abonnementsinhaber persönlich beim Erwerb bzw. beim Umtausch der bestehenden Dauerkarten über das neue Zugangskontrollsystem informiert. Weiter wurden\nInfo-Flyer bei der Kassentheke aufgelegt.\nFür Personen, die ihre biometrischen Daten für eine Dauerkarte nicht einlesen lassen wollen, besteht\nkeine Alternative. Sie müssen auf eine Dauerkarte verzichten. Diese Kunden haben die Möglichkeit,\nherkömmliche Einzeleintritte oder 10-er Abonnemente zu kaufen, was unter Umständen teurer ist. Die\nKSS hält es – nicht zuletzt aus Gleichheitsgründen – für ausgeschlossen, dass bei einem Teil der\nKunden ein Fingerabdruck erfasst wird und bei den anderen nicht. Ein solches Vorgehen wäre aus\nSicht der KSS annähernd willkürlich und mache zudem die Betreiberin der Anlagen unglaubwürdig.\nGemäss Auskunft der Betriebsleitung KSS wurde aber denjenigen Kunden, die vor Januar 2005 eine\nDauerkarte gekauft hatten und sich weigerten, ihre biometrischen Daten preiszugeben, eine Rückerstattung pro rata temporis angeboten.\nDie Systemlösung des Lieferanten erlaubt es, auch Karten ohne Templates oder Karten mit mehreren\nTemplates auszustellen. Kann von einem Kunden aus technischen Gründen kein Template eingelesen werden, bspw. aufgrund mangelhafter oder fehlender biometrischer Merkmale, kann auf die Aufnahme des Templates verzichtet werden. Der betreffende Kunde erhält dann ein Ticket ohne Finger-\nabdruck-Verifizierung ausgestellt. Bei schlechtem Einlesen können zur Verbesserung der Verifizierung\nam Kassendrehkreuz mehrere Templates des gleichen oder weiterer Finger eingelesen werden.\n\n"}