{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2006-04-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20060411---Biometris_2006-04-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/6mZ-HX5oAlq5/20060411%20-%20Biometrische%20Kontrollen%20bei%20Sport%20und%20Freizeitanlagen.pdf", "Checksum": "6c916b533506b5666fc2e1dd5e24fad3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20060411 - Biometrische Kontrollen bei Sport und Freizeitanlagen"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 11.04.2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 11.04.2006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 11. 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Auch konnten sich Kunden mit einer Dauerkarte Eintritt verschaffen, die nicht Ihnen, sondern z.B. ihrem Partner oder einem minderjährigen Kind gehörte. Solche Missbräuche zu verhindern\nwar unter dem alten System sehr schwierig. Die neuen Dauerkarten können von einer unberechtigten\nPerson nicht verwendet werden, da ihr der Eintritt mit dieser Karte aufgrund der Nichtübereinstimmung des Fingerabdrucks nicht gewährt wird. Gemäss Angaben der KSS hat sich der Umsatz von\nJanuar 2005 bis November 2005 um gute 8% gesteigert, was mit der nun fehlenden Missbrauchsmöglichkeit in Zusammenhang steht. Bei der Erfassung der biometrischen Daten von Kunden geht es primär darum, den Missbrauch von Dauerkarten automatisiert zu verhindern.\nDes Weiteren liessen sich keinerlei Statistiken erstellen. Mit dem neuen Erfassungssystem lässt sich\nnun genau eruieren, aus welchen Regionen die Kundschaft herstammt. Eine solche Auflistung nach\ngeographischer Herkunft hat die Geschäftsprüfungskommission Schaffhausen von der KSS ausdrücklich verlangt (wegen den Subventionen des Kantons Schaffhausen und dem grenznahen deutschen\nKundenstamm). Auch ist besser ersichtlich, wer welches Angebot nutzt. Die statistischen Auswertungen sind Web-basiert. Es gibt 6 vordefinierte Abfragemöglichkeiten für Auswertungen. Dieses Statistiksystem kann von den zugangsberechtigten Mitarbeitern der KSS genutzt werden. Weiter ist es möglich, Adresslisten der Kunden auszudrucken.\n\n6/34\nEin weiterer Vorteil für die Kunden besteht darin, dass es auf den Abonnements-Karten keinen Geldwert mehr hat (die alten Karten konnten mit Geldguthaben aufgeladen werden).\nDie Betriebsleitung wies darauf hin, dass die Akzeptanz der Kunden anfänglich etwas ablehnend war,\nheute jedoch sehr hoch sei. Diejenigen Kunden, die sich gegen das neue Zugangskontrollsystem gewehrt hätten, seinen vermutlich mehrheitlich Personen gewesen, die mit dem alten Kartensystem\nMissbrauch betrieben hätten.\n\n4.6 Keine Alternativen zum neuen System\nFür Personen, die ihre biometrischen Daten für eine Dauerkarte nicht einlesen lassen wollen, besteht\nkeine Alternative. Sie müssen auf eine Dauerkarte verzichten. Diese Kunden haben die Möglichkeit,\nherkömmliche Einzeleintritte oder 10-er Abonnemente zu kaufen, was unter Umständen teurer ist.\nGemäss Auskunft der Betriebsleitung wurde denjenigen Kunden, die vor Januar 2005 eine Dauerkarte\ngekauft hatten und sich weigerten, ihre biometrischen Daten preiszugeben, eine Rückerstattung pro\nrata temporis angeboten.\n\n5. Datenschutzrechtliche Beurteilung\n5.1 Biometrische Daten als Personendaten\n5.1.1 Ausgangslage\nDas Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1) findet dort Anwendung,\nwo mit Personendaten im Sinne des Art. 3 lit. a DSG operiert wird. Im vorliegenden Fall werden bei\nder Ausstellung von Dauerkarten für den Hallenbad- und Wellnessbereich der Sport- und Freizeitanlagen KSS Schaffhausen biometrische Daten bearbeitet (Templates von Fingerabdrücken).\n5.1.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB\nBiometrische Daten der Fingerabdrücke in Form von Templates (= Referenzdatum) machen eine Person durch Abgleich mit einem aktuell präsentierten Fingerabdruck bestimmbar. Somit können die biometrischen Daten der Verifizierung (resp. Identifizierung) einer Person dienen. Die Bestimmbarkeit\nergibt sich nicht nur aus dieser Abgleichsmöglichkeit, sondern auch dadurch, dass das Template zusammen mit den Personalien der Dauerkarteninhaber abgespeichert wird. Die biometrischen Daten in\nForm von Templates können in Verbindung mit diesen weiteren Daten klar einer Person zugeordnet\nwerden und machen diese bestimmbar (Art. 3 lit. a DSG).\nIm Falle der KSS werden alle Minutien, die aus einem Fingerabdruck entnommen werden können,\nabgespeichert. Konkret sind dies 20-50 Minutien. Die Minutien-Daten werden mittels eines mathematischen Algorithmus codiert und komprimiert. Die Algorithmen für Template-Extrahierungen von biometrischen Rohdaten sind heutzutage weder standardisiert noch transparent, deswegen ist es derzeit\nschwierig, die Sensibilität (Elemente über Gesundheit/Rasse) eines Templates formell abschliessend\neinschätzen zu können. Zudem machen biometrische Daten in Form von Rohdaten oder Templates\neine Person identifizierbar resp. bestimmbar, und ihre Erhebung hinterlässt in der Regel – insbesondere bei der Erhebung von Fingerabdrücken – (Daten-)Spuren. Die Erhebung von Rohdaten oder\nTemplates ist somit geeignet, ein Bewegungsprofil der betroffenen Person zu erstellen. Gestützt auf\ndiese Tatsache besteht bei der Erhebung biometrischer Daten für die betroffene Person ein hohes\nGefährdungspotenzial für ihre Persönlichkeitsrechte. Ferner ist festzuhalten, dass auch der Europarat\nund die Art. 29 Datenschutzgruppe der EU aus gleichen Gründen die hohe Sensibilität biometrischer\nDaten anerkennen.\n\n"}