• im standardisierten Löschformular von M-CUMULUS klargestellt wird, dass nur die Personalien gelöscht, die bereits gesammelten Einkaufsdaten aber anonymisiert und nicht gelöscht werden (Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 4) • die Kunden besser über die effektiven Aufbewahrungsfristen der gesammelten Daten informiert werden, indem die relevanten Fristen umschrieben und im Internet abrufbar aufgeführt werden (Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 5) • (...)1 • in den AGB die Destinationsländer einer Datenübermittlung ins Ausland namentlich aufgeführt werden (Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 7)