Der EDSB regt im Sinne von Änderungs- resp. Verbesserungsvorschlägen an, dass • in den AGB klarer zum Ausdruck kommt, dass Kundinnen und Kunden über M- CUMULUS nicht nur Werbung von Migros selber erhalten, sondern auch von Partnerunternehmen (Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 1) • zur verbesserten Aufklärung der Kunden in den AGB explizit auf das Auskunftsrecht hingewiesen wird (Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 2) • aus dem gleichen Grund in den AGB auf das Recht der Betroffenen auf Löschung der von Migros gesammelten Daten explizit hingewiesen wird (Anpassungs- /Verbesserungsvorschlag Nr. 3) •