29 Abs. 3 DSG und sieben Anpassungsresp. Verbesserungsvorschläge erlassen. Der EDSB empfiehlt, dass • die Zweckumschreibung bezüglich der Warenkorbanalysen und Marketingauswertungen in den AGB präziser und für den Kunden transparenter formuliert werden (Empfehlung Nr. 1)