Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle vom 2. Februar 2005 gelangt der EDSB zu einer positiven Gesamtbeurteilung. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die im Rahmen von M- CUMULUS vorgenommene Datenbearbeitung grundsätzlich datenschutzkonform verläuft. Trotz dieser überwiegend positiven Beurteilung ist der EDSB in seiner Kontrolle auch auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Änderung oder einer Anpassung resp. Verbesserung bedürfen. Insgesamt wurden aus diesem Grund zwei datenschutzrechtliche Empfehlungen gemäss Art. 29 Abs. 3 DSG und sieben Anpassungsresp.