Die Datenschutzkontrolle fokussierte jedoch auf die Analyse der Datenflüsse im Rahmen des M-CUMULUS-Programms. Da die Aufsichtsfunktion des EDSB im Rahmen der Zertifizierungsverfahren erst in der laufenden Revision des Datenschutzgesetzes geregelt wird, wurde diese Zertifizierung für die vorliegende Datenschutzprüfung nicht berücksichtigt.