Das Kundenbindungsprogramm M-CUMULUS wurde vor rund 8 Jahren lanciert. Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung macht vom CUMULUS-Punktesammeln und dem Einlösen der CU- MULUS-Bons und Rabattcoupons Gebrauch. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsbehörde über die Datenbearbeitung im Privatbereich (vgl. Art. 29 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1]) hat der EDSB im Jahr 2005 bei Migros eine umfassende Datenschutzkontrolle vorgenommen. Die Durchführung der Kontrolle war nicht zuletzt aufgrund des grossen Benutzerkreises sowie der Sensibilität der bearbeiteten Personendaten von Bedeutung.