Supercard Partnerfirmen haben die Möglichkeit, Ihre Daten an professionelle Adresshändler weiterzugeben, um sie mit weiteren Merkmalen (wie Haushaltsgrösse, Hausbesitz, Einkommensklasse, Alter etc.) anreichern zu lassen“ (Ziff. 9 Abs. 6 AGB). Stellungnahme Coop: Coop wird die Möglichkeit der Datenanreicherung durch Partnerunternehmen als Ergänzung in die AGB aufnehmen. Umsetzung: September 2005 Reaktion EDSB: Empfehlung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig. 2.4 Aufbewahrung und Löschung weiterer Daten