Reaktion EDSB: Empfehlung wird umgesetzt. Coop wertet diese Belege nicht zu Marketingzwecken aus. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Belege nach Supercard-Nummern automatisiert abzufragen. Der EDSB geht bezüglich der veränderten, berichtigten Situation der Aufbewahrungszeit der elektronischen Kassenbelege davon aus, dass eine automatisierte Abfrage nach der Supercard-Nummer eines Kunden nicht möglich ist. Ausgehend von dieser Prämisse erachtet der EDSB mit der Erwähnung der längsten Aufbewahrungszeit von 10 Jahren in den AGB die Empfehlung Nr. 2 als umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig. 2.3 Werbung