Mit diesen Daten werden keine individualisierten Warenkorbanalysen durchgeführt. Coop schlägt zur Gewährleistung der Transparenz folgende neue Formulierung in den AGB vor: „Von Gesetzes wegen muss eine Kopie des Kassenbons (inkl. Supercard Nummer) während 10 Jahren elektronisch aufbewahrt werden. Auch diese Kopie wird nicht zu einer individualisierten Warenkorbanalyse benutzt“. Umsetzung: September 2005.