Stellungnahme Coop: Die Empfehlung 2 basiert auf Sachverhalten, die nachträglich von Coop korrigiert wurden: Das elektronische Kassenjournal wird auf dem Ladenrechner für 1 Monat abgespeichert. Auf dem sog. Gen. Rechner (=Rechner pro Verkaufsregion) werden diese Daten 10 Jahre aufbewahrt (gemäss Vorgaben des Obligationenrechts, geschäftsrelevanter Vorgang). Im EKPS (Elektronischen Kassenprüfsystem) werden diese Daten 3 Monaten aufbewahrt. Mit diesen Daten werden keine individualisierten Warenkorbanalysen durchgeführt.