29 Abs. 3 DSG, welche sich an Coop, Hauptsitz, Thiersteinerallee 12, Postfach, 4002 Basel, richten. Coop teilt dem EDSB mit Frist von 30 Tagen mit, ob sie diese Empfehlungen akzeptiert oder nicht. Falls die Empfehlungen abgelehnt oder nicht befolgt werden, kann der EDSB die Angelegenheit der Eidgenössischen Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen (Art. 29 Abs. 4 DSG). 38 Bern, den 23. Mai 2005 EIDGENÖSSISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Der Beauftragte: Hanspeter Thür I Anhang vom 28. September 2005 zum Schlussbericht