Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG wird der EDSB daher den vorliegenden Kontrollbericht betreffend das Kundenbindungsprogramm Supercard in einer angepassten Version (und bezüglich Namensnennungen anonymisiert) der Öffentlichkeit zugänglich machen und ihn auf seiner Website (www.edsb.ch) publizieren. Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass keine aus Sicht von Coop vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden.