Auf Anregung des EDSB wird seit März 2005 in den Supercard-AGB explizit darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Supercard-Programms auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgt. Insofern ist der Kunde darüber informiert, dass seine Personendaten – auch im Rahmen der Software-Optimierung oder Fehlerbehebung – ins Ausland transferiert werden können. Die explizite Erwähnung des Datentransfers ins Ausland unter Nennung des Destinationslandes ist aus Sicht des EDSB zu begrüssen und trägt zur Transparenz der Datenbearbeitung bei (Art. 4 Abs. 2 DSG).