6.8 Aufbewahrung und Löschung weiterer Daten Grundsätzlich erscheinen die vorgesehenen Aufbewahrungs- und Löschungsfristen in zeitlicher Hinsicht verhältnismässig. Anpassungsbedarf besteht bei der Aufbewahrungsfrist der Anmeldetalons. Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 2: Der EDSB schlägt vor, dass die Frist zur Aufbewahrung der Anmeldetalons von 1 Jahr auf max. 2 Monate verkürzt wird. Der EDSB begrüsst die Präzisierung in den AGB vom März 2005, welche den Supercard- Kunden offen legt, dass Coop aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein kann, die im Rahmen von Supercard erhobenen Kundendaten bis zu 10 Jahren aufzubewahren.