6.7 Datenherausgabe bei einer Straftat Personendaten von Supercard-Kunden werden von der Coop Rechtsabteilung nur dann an eine Strafverfolgungsbehörde weitergegeben, wenn eine Verfügung vorliegt und vorgängig die Richtigkeit der Daten überprüft wurde. An andere Dritte gibt Coop Supercard keine Su- percard-Daten weiter. In den Supercard-AGB wird explizit auf die allfällige Pflicht zur Datenherausgabe im Rahmen eines Strafverfahrens aufmerksam gemacht. Der EDSB begrüsst die explizite Erwähnung der Herausgabepflicht in den AGB und hat dazu keine weiteren Bemerkungen. 35