6.6 Auskunftsrecht Ein Supercard-Kunde hat ausreichend die Möglichkeit, sich über alle Personendaten, welche von Coop im Rahmen des Supercard-Programms über ihn erhoben werden, zu informieren. Er kann sich über sein eigenes Supercard-Konto jederzeit per Internet oder per Superbox vergewissern. Kleinere Auskunftsgesuche kann ein Kunde direkt beim Call Center stellen. Grössere Gesuche muss er schriftlich unter Beilage eines amtlichen Ausweises einreichen. Dadurch, dass auf Anregung des EDSB seit März 2005 in den AGB explizit auf das Auskunftsund Löschungsrecht aufmerksam gemacht wird, kann ein Kunde seine Rechte gemäss Art. 8 DSG besser geltend machen.