4 Abs. 2 DSG), da alle Adressanträge durch Coop Supercard geprüft und frei gegeben werden und die Kundenadressen nur 1 Mal pro Monat für ein Mailing verwendet werden dürfen. Zu begrüssen ist aus Sicht des EDSB auch, dass bei einer Adressherausgabe an Partnerfirmen der Werbeversand inhaltlich und optisch mit Coop Supercard in Verbindung gebracht sowie den Kunden ein geldwerter Nutzen gewährt werden muss. Ebenso verpflichten sich die Partnerunternehmen vertraglich, diese Adressen nur für den erfragten Werbeversand und nur einmalig zu gebrauchen sowie die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung bei der Adressnutzung strikte einzuhalten.