Empfehlung Nr. 2:12 Der EDSB erlässt die Empfehlung, dass den Kunden in den AGB mitgeteilt wird, dass bei Vorzeigen der Supercard von Coop ein detaillierter Warenkorb während 1 Monats unter strenger Zweckbindung – und insbesondere nicht zu Marketingzwecken – aufbewahrt wird. Nur so erhält der Kunde volle Transparenz in Bezug auf die von Coop über seine Person bearbeiteten Daten (Art. 4 Abs. 2 DSG).