Sowohl auf der Anmeldebroschüre als auch auf der entsprechenden Website zur Anmeldung per Internet fehlt einem Kunden, der am Supercard-Programm teilnehmen will, die Einsicht in die geltenden AGB. Diese werden ihm erst mit dem Begleitbrief und den beiden Supercards zugestellt, also dann, wenn er den Anmeldetalon zur Teilnahme am Supercard-Programm bereits ausgefüllt und unterschrieben sowie seine Stammdaten übermittelt hat. Somit gibt der Kunde von sich aus bereits Personendaten preis, ohne die Möglichkeit zu haben, sich anhand der AGB über den Umfang und Inhalt der Datenbearbeitung Gewissheit zu verschaffen.