Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass der Datentransfer ins Ausland dem EDSB bereits im Jahr 1999 gemeldet wurde. Aus datenschutzrechtlicher Sicht mangelhaft erscheit hingegen – trotz den aufgeführten Informationen zu Supercard in der Anmeldebroschüre – die Transparenz der Datenbearbeitung sowie die Zweckbestimmung bei der Anmeldung. Sowohl auf der Anmeldebroschüre als auch auf der entsprechenden Website zur Anmeldung per Internet fehlt einem Kunden, der am Supercard-Programm teilnehmen will, die Einsicht in die geltenden AGB.