12 Abs. 2 lit. b DSG). Wird das entsprechende Feld bei der Anmeldung nicht angekreuzt, willigt der Kunde implizit in eine weitere Datennutzung seiner Adressdaten ein (Art. 13 Abs. 1 DSG). Der Datentransfer der Stammdaten ins Ausland wird nun aufgrund der Anpassung der AGB ebenfalls besser ersichtlich (zum verbleibenden Problem, dass die AGB bei der Anmeldung nicht einsehbar sind vgl. die Empfehlung Nr. 1 des EDSB). Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass der Datentransfer ins Ausland dem EDSB bereits im Jahr 1999 gemeldet wurde.