6.1 Anmeldung In inhaltlicher Hinsicht erfolgt die Erhebung der Stammdaten verhältnismässig (Art. 4 Abs. 2 DSG). Dem Kunden bleibt bei der Anmeldung sowie während der gesamten Dauer der Teilnahme am Kundenbindungsprogramm die Wahlmöglichkeit, auf weitere persönlich adressierte Werbung zu verzichten. Durch die vom EDSB angeregte und von Coop umgesetzte Präzisierung in den AGB wird nun deutlich, dass allfällige Newsletter separat abgemeldet werden müssen. Ein Kunde hat also (auch nachträglich noch) die Wahlmöglichkeit, ob er auf weiterführende Werbung verzichten möchte (vgl. auch Art. 12 Abs. 2 lit.