6. Ergebnisse Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle vom 9. Februar 2005 gemäss Art. 29 DSG, gelangt der EDSB zu einer durchwegs positiven Gesamtbeurteilung. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die im Rahmen von Supercard vorgenommene Datenbearbeitung grundsätzlich datenschutzkonform verläuft. Trotz dieser überwiegend positiven Beurteilung ist der EDSB in seiner Datenschutzkontrolle auch auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Anpassung resp. Änderung bedürfen.