Insofern ist der Kunde darüber informiert, dass seine Personendaten – auch im Rahmen der Software-Optimierung oder Fehlerbehebung – ins Ausland transferiert werden können. Die explizite Erwähnung des Datentransfers mit der Nennung der Destinationsländer ist aus Sicht des EDSB zu begrüssen und trägt zur Transparenz der Datenbearbeitung bei (Art. 4 Abs. 2 DSG). 30