Der EDSB geht davon aus, dass dieser Umwandlungsprozess bis Ende 2005 umgesetzt wird. Ferner zieht der EDSB in Erwägung, von sich aus die vollzogene Umsetzung dieser Massnahmen im Rahmen einer Nachkontrolle zu überprüfen. Zur verbesserten Datensicherheit sollte das individuelle Abrufverfahren an der Superbox ohne Geheimnummer nicht möglich sein. Der EDSB schlägt vor, dass bei der Superbox-Abfrage obligatorisch eine 4-stellige Geheimnummer vorausgesetzt wird.