Der EDSB begrüsst die Präzisierung in den AGB vom März 2005, welche den Supercard- Kunden offen legt, dass Coop aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein kann, die im Rahmen von Supercard erhobenen Kundendaten bis zu 10 Jahren aufzubewahren. Darüber hinaus regen wir an, dass zusätzlich die für den Kunden relevanten Aufbewahrungsfristen seiner im Rahmen von Supercard erhobenen Personendaten im Internet abrufbar aufgeführt werden. 27 5.9 Sicherheit 6